Kooperationen

Mit der Eintrittskarte Busse und Bahnen im VRS nutzen

VRS - KombiTicket

Zu vielen Kultur- und Sportveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen sowie zur Anreise zum Flughafen können Busse und Bahnen im VRS kostenlos oder preisreduziert nach den folgenden Modellen genutzt werden: 

  • Modell "Eintrittskarte = Fahrausweis"
    Eintrittskarten gelten bei vielen Veranstaltungen gleichzeitig als Fahrausweis im VRS. Das heißt, für die An- und Abreise können Sie mit Ihrer Eintrittskarte alle Busse und Bahnen im VRS-Netz kostenlos nutzen (identisch zu vorheriger Bezeichnung: "erweitertes VRS-Netz").

    Als Fahrausweis gültig sind die Eintrittskarten am aufgedruckten Veranstaltungstag, 4 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bis Betriebsschluss (3 Uhr des Folgetages).
     
  • Modell "KombiTicket"
    Einige Freizeiteinrichtungen bieten sogenannte VRS-KombiTickets an, bei denen die Nutzung von Bus und Bahn bereits im Eintrittspreis enthalten ist. Im Unterschied zu dem Modell "Eintrittskarte = Fahrausweis" muss hier ein spezielles KombiTicket gekauft werden.
     
  • Modell "Eintrittsermäßigungen"
    Bei einigen Kooperationspartnern erhalten Sie gegen Vorlage eines gültigen Fahrausweises eine Ermäßigung auf den normalen Eintrittspreis.

Als Fahrausweis gelten nur Eintrittskarten, die den Aufdruck "Ticket = Fahrausweis im VRS" oder ähnlich enthalten.

Die Hinfahrt darf frühestens 4 Stunden vor Veranstaltungsbeginn angetreten werden. Die Rückfahrt muss bis Betriebsschluss (3 Uhr des Folgetages) beendet sein.

Viele Sondertarife und KombiTickets gelten für Busse und Bahnen im VRS-Netz (identisch zu vorheriger Bezeichnung: "erweitertes VRS-Netz"), einige nur in bestimmten Regionen. Achten Sie auf den Ticketaufdruck.

Im Geltungsbereich „ VRS-Netz“ (identisch zu vorheriger Bezeichnung: "erweitertes VRS-Netz") ist die Benutzung der Linie SB 60 ohne Zuschlagszahlung gestattet.

Für alle Sondertarife und KombiTickets gilt: InterCity-, EuroCity und InterCityExpress-Züge der Deutschen Bahn AG dürfen nicht genutzt werden. Zur Benutzung der 1. Wagenklasse in Nahverkehrszügen sind die tarifmäßigen Zuschläge zu zahlen.

Die Nutzung der 1. Wagenklasse in Nahverkehrszügen mit Sonderticket ist im grenzüberschreitenden Verkehr nicht möglich.

Eintrittskarten und KombiTickets sind getrennt vom Veranstaltungsbesuch nicht nutzbar und nach dem jeweiligen Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar. Insbesondere ist damit eine kostenfreie Weitergabe oder ein Weiterverkauf von Eintrittskarten/KombiTickets nicht gestattet.

Kinder unter 6 Jahren werden im VRS grundsätzlich unentgeltlich befördert.

Die Nichtausnutzung des Sondertarifs begründet keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt. Ein Umtausch gegen andere VRS-Fahrausweise ist ausgeschlossen.