Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.vrs.de veröffentlichten Website der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3, 4 BITV NRW, die auf der Grundlage von § 10e BGG NRW erlassen wurde.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 04.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung (BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web)).
Aufgrund der selbst vorgenommenen Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir sind bemüht, die Barrierefreiheit unserer Webseite zu verbessern. Wir bitten Dich um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Webseite eingegriffen werden muss. Nachstehend kannst Du einen Auszug der nicht barrierefreien Inhalte entnehmen:
- Die Bedienbarkeit des Menüs ist bei 200% Zoomstufe des Browsers eingeschränkt.
- Die Bedienung der interaktiven Karten in der Fahrplanauskunft und im Haltestellen-Informationssystem ist nicht barrierefrei.
- Die Auswahl von Haltestellen und Linien auf den interaktiven Linienplänen ist nicht barrierefrei.
- Bei diversen Formularen: Eine automatische Vervollständigung für persönliche Informationen, die vom Browser zur Verfügung gestellt werden, ist aktuell nicht eingerichtet.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19.08.2024 erstellt und zuletzt am 24.06.2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern
Du möchtest uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Dein Feedback sowie alle weiteren Informationen stehen Dir unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter den folgenden Links zur Verfügung: Barriere melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhältst Du unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Direkt kontaktieren kannst Du die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.