Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.vrs.de veröffentlichten Website der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3, 4 BITV NRW, die auf der Grundlage von § 10e BGG NRW erlassen wurde.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 6.August 2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der selbstvorgenommenen  Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir sind bemüht, die Barrierefreiheit unserer Webseite zu verbessern. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Webseite eingegriffen werden muss. Nachstehend können Sie einen Auszug der nicht barrierefreien Inhalte entnehmen:

  1. Kontaktformularbeschriftungen und Kontaktformular-Fehlermeldungen sind teilweise nicht verständlich;
  2. Audiodescription oder Volltext-Alternativen für Videos fehlen;
  3. Die Lautstärke kann nicht geregelt werden;
  4. Bei einigen Zoom-Vergrößerungsstufen sind nicht alle Seiten sichtbar;
  5. Die Hauptsprache der Website wird nicht direkt ausgewiesen;
  6. Manche Steuerungselemente (z.B. das Icon der Weltkugel, „Play“ und „Pause“ Buttons, das „Vorlesen“-Icon) haben keinen ALT-Text;
  7. Das mobile Menu ist bei manchen Seitenbreiten nicht komplett sichtbar;
  8. Die Kontrastunterschiede von mancher Steuerungselemente (z.B. „Mehr Infos“-Button oder „Nutzungshäufigkeit“ sind nicht ausreichend.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 9.August 2021 erstellt und zuletzt am 9.August 2021 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter dem folgenden Link an: Kontakt oder Barriere/Melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d BGG NRW  wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.