Fragen und Antworten zum Deutschlandticket
Sie brauchen Beratung?
Gern helfen die Mitarbeiter*innen in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen sowie unter der Schlauen Nummer 0 800 6 50 40 30 weiter.
Nachstehend haben wir schon einige häufig gestellte Fragen beantwortet.
Allgemeine Fragen
Das Deutschlandticket ist ein deutschlandweit im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr gültiges Aboticket. Es gilt in der zweiten Klasse und berechtigt seine*n Inhaber*in für beliebig viele Fahrten im ÖPNV/SPNV im genannten Zeitraum.
Es kostet 49 Euro pro Kalendermonat und ist ausschließlich als Abo per Chipkarte oder per App erhältlich, allerdings monatlich kündbar ohne Mindestlaufzeit. Die Kündigung muss bis zum 10. Kalendertag eines Monats erfolgen, um zum Monatsende wirksam zu werden.
Das Deutschlandticket wird in ganz Deutschland im Nah- und Regionalverkehr (Linienbus, TaxiBus, Straßenbahn, S-Bahn, RRX, RB und RE) in der zweiten Klasse gültig sein.
In einzelnen Regionen Deutschlands (nicht aber im VRS) wird es wie heute auch Ausnahmen geben. Auf einigen IC-/EC-Linien gilt bereits heute der jeweilige Regionaltarif. Ebenfalls gelten regionale Tarife bereits heute auf einigen Linien im Ausland.
Es wird NICHT im Fernverkehr (IC, EC, ICE) gelten.
Das Deutschlandticket gilt ab dem ersten Tag des im Abo festgelegten Kalendermonats, also z. B. 01. Mai 2023 ab 0 Uhr.
Nein. Da es ausschließlich als Abo verkauft wird, gilt es bis zur Kündigung durch eine Seite.
Das Deutschlandticket ist ausschließlich im Abonnement erhältlich. Es kann aber monatlich (immer zum Ende eines Kalendermonats) gekündigt werden.
Die Kündigung des Deutschlandtickets kann zu jedem Monatsende erfolgen und muss spätestens zum 10. des Monats beim ausstellenden Verkehrsunternehmen vorliegen.
Ja. Allerdings ist die Gültigkeit des Deutschlandtickets auf den Kalendermonat festgelegt.
Das Deutschlandticket gibt es bei Ihrem Verkehrsunternehmen sowohl als digitales Ticket auf einer Chipkarte wie auch als HandyTicket.
Erhältlich ist es in den verschiedenen lokalen Apps:
Außerdem können Sie das Ticket als OnlineTicket im VRS-Ticketshop erwerben.
Auch alle anderen Verkehrsunternehmen im VRS bieten das Deutschlandticket an. Besuchen Sie dazu einfach ein Kundencenter Ihres örtlichen Verkehrsunternehmen und informieren Sie sich.
Ja, das Deutschlandticket ist auch als HandyTicket verfügbar.
Erhältlich ist es als Handyticket in den verschiedenen lokalen Apps:
Außerdem können Sie das Ticket als OnlineTicket im VRS-Ticketshop erwerben.
Auch alle anderen Verkehrsunternehmen im VRS bieten das Deutschlandticket an. Besuchen Sie dazu einfach ein Kundencenter Ihres örtlichen Verkehrsunternehmen und informieren Sie sich.
Das Deutschlandticket gilt deutschlandweit zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, unabhängig davon, ob es als Chipkarte oder per App genutzt wird.
Eine Besonderheit der Chipkarte ist jedoch, dass die Verkehrsunternehmen in der VRS-Region allen Deutschlandticket-Abonnenten, die eine Chipkarte der lokalen Verkehrsunternehmen nutzen, besondere Rabatte bei den Carsharing- und den Bikesharing-Angeboten einräumen, die für Deutschlandticket-Abonnenten per App nicht zur Verfügung stehen.
Für Deutschlandticket-Abonnenten per App stehen diese Vergünstigungen aus technischen Gründen derzeit leider nicht zur Verfügung. An einer Lösung wird gearbeitet.
Das Deutschlandticket ist ein Ticket für die 2. Klasse. Derzeit gibt es kein deutschlandweit gültiges Zusatzticket zur Nutzung der 1. Klasse.
Eine Nutzung des Deutschlandtickets in der 1. Klasse ist aber regional begrenzt möglich. Zuschläge zur Nutzung der 1. Klasse im SPNV innerhalb des VRS-Netz gelten im Bereich der gewählten VRS-Preisstufe.
Ab 01. Juli kann das NRW-weit gültige Zusatzticket zur Nutzung der 1. Klasse zum Preis von 69 Euro gekauft werden, siehe: NRWupgrade1.Klasse
Wichtig: Der Geltungsbereich zur Nutzung der 1. Klasse bezieht sich jeweils auf den Geltungsbereich des Zusatztickets (und nicht des Deutschlandtickets). Das bedeutet, dass ich nicht mit einem Zusatzticket deutschlandweit in der 1. Klasse fahren kann.
Ja, die NRW-Mobilitätsgarantie gilt auch beim Deutschlandticket, unabhängig vom Kaufort des Deutschlandtickets.
Allerdings kann die Mobilitätsgarantie nur für Fahrten im nordrhein-westfälischen Nahverkehr geltend gemacht werden, nicht für Fahrten außerhalb NRWs.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter: mobil.nrw
Ja. Das Deutschlandticket gilt bundesweit in allen Verbünden und bei allen Nahverkehrsunternehmen.
Die Adressen der Verkehrsunternehmen im VRS finden Sie hier: Verkehrsunternehmen
Fragen zu Mitnahmeregelungen, Übertragbarkeit und Ermäßigungen
Das hängt vom Alter des Kindes ab.
Kinder bis einschließlich 5 Jahren fahren kostenlos mit und brauchen kein eigenes Ticket.
Kinder, die älter sind als 5 Jahre, brauchen aber ein Ticket. Für die deutschlandweite Nutzung benötigen sie ein eigenes Deutschlandticket.
Eine Fahrradmitnahme ist beim Deutschlandticket grundsätzlich nicht vorgesehen. Es kann aber zusätzlich ein VRS-weit gültiges Fahrradticket gesondert erworben werden. Mehr Infos unter: VRS-Fahrradticket
Zum 01. Juli 2023 gibt es auch ein NRW-weit gültiges Fahrradticket als Zusatzticket zum Deutschlandticket. Das NRWupgradeFahrrad kostet 39 Euro pro Monat und berechtigt zur Fahrradmitnahme in ganz NRW (nicht Deutschlandweit!). Mehr Infos unter: NRWupgradeFahrrad
Ja, im Bereich des VRS ist die Mitnahme eines Hundes erlaubt. In anderen Regionen ist die Hundemitnahme möglicherweise anders geregelt. Hier bitte je nach Reiseweg vorab erkundigen.
Nein. Das Deutschlandticket ist personengebunden und darf nicht weitergegeben werden.
Ab dem 01.01.2024 gibt es mit dem Deutschlandticket sozial auch für Inhaber von behördlichen Berechtigungsnachweisen (wie z. B. MobilPass, Köln-Pass und Bonn-Ausweis) ein zusätzlich subventioniertes Angebot und damit einen kostengünstigen Zugang zum ÖPNV mit bundesweiter Nutzungsmöglichkeit.
Der Preis für das Deutschlandticket sozial wird gegenüber dem Deutschlandticket um 10,00 Euro rabattiert und beträgt damit 39,00 Euro pro Monat.
Eine Beantragung für das Deutschlandticket Sozial kann nur erfolgen, wenn dem Bestellantrag eine Kopie des Berechtigungsnachweises beigefügt wird. Bestellscheine von Ihrem örtlichen Verkehrsunternehmen erhalten Sie hier: Bestellscheine Deutschlandticket
Hinweis zur Vertragslaufzeit: Beim Deutschlandticket sozial endet der Abonnementvertrag zum Ablaufdatum des Berechtigungsnachweises, sofern bis zum 10. des Monats vor Ablauf der Laufzeit kein neuer gültiger Berechtigungsnachweis beim jeweiligen Vertragsverkehrsunternehmen vorgelegt wird. Der Berechtigungsnachweis muss von einem im VRS-Verbundraum ortsansässigen Leistungsträger oder im VRS-Verbundraum liegenden Wohnsitzgemeinde ausgestellt worden sein.
Ja, das Deutschlandticket gilt auch bei den alternativen Angeboten. In Einzelfällen können aber Zuschläge (siehe Anlage 16 AST der VRS-Tarifbestimmungen) erhoben werden, ähnlich wie bisher.
Ja, wenn das Deutschlandticket als Chipkarte einer der Verkehrsunternehmen im VRS abonniert wird. Dies berechtigt sogar zu bestimmten Vergünstigungen beim Carsharing und Bikesharing.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Abo-MultiTicket
Nein, mit eezy VRS darf nur durch NRW gefahren werden. eezy VRS gilt aber nur innerhalb der Grenzen von NRW – es ist kein Deutschlandticket mit deutschlandweiter Gültigkeit. Der Geltungsbereich von eezy VRS ist die Summe aller Geltungsbereiche der regionalen eTarifräume vom Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und WestfalenTarif.
Parallel zur Einführung des Deutschlandtickets wurde am 01. Mai 2023 auch der eezy VRS Tarif angepasst:
Bei eezy VRS wurde ein Preisstopp in Höhe von 49 Euro eingeführt. Das bedeutet, dass alle Fahrten, die innerhalb eines Kalendermonats per eezy VRS getätigt werden, insgesamt maximal 49 Euro kosten. Fahrten, die nach Erreichen des Preisstopps getätigt werden, müssen jedoch gebucht werden – sie werden dann mit 0 Euro abgerechnet.
Der Preisstopp von 49 Euro bezieht sich dabei nur auf Fahrten innerhalb von NRW, weil mit eezy VRS auch nur in NRW gefahren werden darf! Voraussetzung für den Preisstopp von 49 Euro ist zudem, dass alle Fahrten mit derselben eezy-App getätigt werden.
Fragen für Abonnent*innen im VRS
Nein, Sie brauchen nichts zu unternehmen.
Ihr örtliches Verkehrsunternehmen sollte sich zwischenzeitlich bei Ihnen gemeldet haben, um Ihnen das weitere Verfahren zu erläutern.
Ihr Verkehrsunternehmen sollte sich mittlerweile schriftlich an Sie gewendet haben. In dem Schreiben ist die Vorgehensweise detailliert beschrieben worden, wie und wann das jeweilige Unternehmen den Umtauschprozess durchführen wird.
Für die Abo-Kund*innen entstehen dadurch KEINERLEI zusätzliche Kosten.
Sollte sich Ihr Verkehrsunternehmen, mit dem Sie Ihren Abo-Vertrag abgeschlossen haben, noch nicht bei Ihnen gemeldet haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Die Kontaktdaten zu den örtlichen Verkehrsunternehmen finden Sie z.B. hier: VRS-Verkehrsunternehmen
Ja. Die Chipkarte muss nach erfolgtem Austausch wieder an das Abo-ausgebende Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden.
Was zu tun ist, ist in dem Anschreiben an alle Abonnenten beschrieben. Bitte warten Sie mit dem Rückversand, bis Sie – wenn gewünscht – Ihre neue Chipkarte erhalten. Vorher brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Sollte es in Einzelfällen zu Verzögerungen aufgrund der großen Menge an auszutauschenden Chipkarten geben, wird ihr bestehendes Abo im Hintergrund automatisch technisch freigeschaltet, so dass es bereits als Deutschlandticket gilt.
Ihnen entstehen keinerlei Nachteile oder zusätzliche Kosten.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an ihr Verkehrsunternehmen im VRS. Eine Übersicht über die Verkehrsunternehmen finden Sie hier:
Ab dem 01.08.2023 wird mit dem Deutschlandticket Schule auch ein deutschlandweites Angebot für Schüler*innen möglich sein.
Die Entscheidung, ob und wann das Angebot Deutschlandticket Schule an einer Schule angeboten wird, obliegt dem jeweiligen Schulträger. Wahlweise kann der Schulträger auch entscheiden, das bisherige Angebot VRS-Schülerticket beizubehalten.
Genaue Auskunft darüber, welches Angebot an welcher Schule geplant ist, erhalten Sie bei Ihrem Schulträger bzw. bei Ihrer Schule.
Ja. Das Deutschlandticket kann als rabattiertes Jobticket angeboten werden. Dieses Jobticket kann von Mitarbeitenden genutzt werden, deren Arbeitgeber mit einem teilnehmenden Verkehrsunternehmen einen Vertrag über den Erwerb des Deutschland-Jobtickets abgeschlossen hat.
Das so genannte JobTicket-Fakultativmodell setzt einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent voraus. Zudem werden dann noch 5 Prozent Übergangszuschlag gewährt. Dann kostet das Jobticket den Nutzer maximal 34,30 Euro und den Arbeitgeber mindestens 12,25 Euro.
Bei dem Fakultativmodell müssen mindestens zwei Arbeitnehmer*innen das Jobticket abnehmen.
Zusätzlich können Arbeitgeber mit einer Gesamtbelegschaft von mindestens 50 Personen (an ihren Standorten im VRS-Verbundraum!) Deutschlandtickets als Jobticket im so genannten JobTicket-Solidarmodell für alle ständig beschäftigten Mitarbeitenden (100 Prozent-Abnahme) abnehmen. Pro JobTicket muss der Arbeitgeber einen Betrag von 31,85 Euro zahlen.
Nein. Das Deutschlandticket beinhaltet keine tariflichen Zusatzleistungen, wie z.B. die Mitnahmeregelung oder die Weitergabe des Tickets an Dritte.
Ja. Das Ticketangebot im VRS bleibt vollumfänglich bestehen.
Fragen zu Kündigungsregelungen
Das Deutschlandticket kann monatlich (immer zum Ende eines Kalendermonats) gekündigt werden.
Die Kündigung des Deutschlandtickets kann zu jedem Monatsende erfolgen und muss spätestens zum 10. des Monats beim ausstellenden Verkehrsunternehmen vorliegen.
Beim Kauf des Deutschlandticket per VRS-App können Sie sich ihr Abo anzeigen lassen. Dort kann über einen eigenen Button das Abonnement beendet werden.
Wichtig: Wenn die Kündigung bis zum 10. Kalendertag des laufenden Monats erfolgt, wird sie zum Monatsende wirksam.
Das Deutschlandticket ist zunächst auf mindestens zwei Jahre angelegt. Danach werden Bund und Länder entscheiden, wie es mit dem Deutschlandticket weitergeht.