FahrradTicket

Mit dem Fahrrad unterwegs im VRS

Grundsätzlich dürfen Fahrräder im VRS mitgenommen werden,...

  • solange im Fahrzeug genügend Platz ist und
  • für das Fahrrad ein Ticket vorgezeigt werden kann, das die Mitnahme eines Fahrrades erlaubt.

Falls Ihr VRS-Ticket keine Fahrradmitnahme beinhaltet, benötigen Sie zur Mitnahme eines Fahrrades - egal wie weit Sie innerhalb des VRS-Netzes fahren möchten

  • ein FahrradTicket, Einzelfahrt = 3,50 Euro (als HandyTicket nur 3,39 Euro)
  • ein FahrradTicket, Monatszuschlag = 48,10 Euro (als HandyTicket nur 46,65 Euro)

 

(Preise gültig ab 01.01.2024)

 

Für weitere Touren empfehlen wir den Kauf eines FahrradTagesTicket NRW. Damit können Sie ihr Fahrrad nicht nur innerhalb des VRS-Netzes, sondern darüber hinaus auch in ganz NRW mitnehmen. Für die regelmäßige Fahrradmitnahme über die Grenzen des VRS-Netzes hinaus, gibt es für Abonnenten das NRWupgradeFahrrad (Abo) für 42,50 Euro.

Fahrradmitnahme

+ Kinder unter 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.

+ Es besteht kein Anspruch auf die Mitnahme eines Fahrrades. Der Fahrer entscheidet je nach individuellem Platzangebot des jeweiligen Fahrzeugs, ob Sie mit Ihrem Fahrrad einsteigen dürfen oder nicht. Kinder im Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben grundsätzlich Vorrang vor Fahrrädern.

+ Im Schienenersatzverkehr ist eine Fahrradmitnahme leider generell nicht möglich.

Falträder, Pedelecs, E-Bikes

+ Falträder werden kostenlos befördert, sofern sie zusammengeklappt sind.

+ Neben den „klassischen" Fahrrädern können Fahrgäste ebenfalls Pedelecs und E-Bikes, in Bussen und Bahnen mitnehmen.

 

Maßgeblich für die genauen Leistungen und Preise aller Tickets sind die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die Tarifbestimmungen des VRS: VRS-Tarifbestimmungen

E-Tretroller

+ Aus Sicherheitsgründen (Akku-Brandgefahr) dürfen Fahrgäste keine E-Tretroller in Zügen, Stadtbahnen und Bussen der Verkehrsunternehmen im VRS mitnehmen.

+ Pedelecs sowie Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen sind von dem Verbot nicht betroffen, da deren
Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.