Kleines Einmaleins des Rheinlandtarifs
Alles, was Du über Tickets und Tarife wissen musst.
Gemeinsam besser: zwei Verbünde, ein Tarifgebiet.
Ab dem 01. Juni 2026 ersetzt der Rheinlandtarif die bisherigen Verbundtarife von AVV und VRS. Mit nur noch drei Preisstufen. Mit einem einfachen Ticketsortiment. Für so viel Durchblick wie noch nie. Mit den Tickets des neuen Rheinlandtarifs sind unsere Fahrgäste in den Gebieten des Aachener Verkehrsverbunds und des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg dann so einfach wie noch nie unterwegs.
Fragen zum Rheinlandtarif
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Das Rheinlandnetz ist unterteilt in einzelne Tarifgebiete. Ein Tarifgebiet entspricht dabei jeweils einer Stadt oder Gemeinde. Insgesamt gibt es im Rheinlandtarif die drei Preisstufen 1a/1b, 2 und 3 sowie – zeitlich bis zum 31. Mai 2028 begrenzt – die Kurzstrecke.
Dabei gilt:
Im VRS gilt die Kurzstrecke wie bisher auch nach dem Prinzip: Einstieg plus vier Haltestellen.
(Ausnahme: RE-, RB- und S-Bahn-Züge sowie Schnellbusse dürfen mit dem Kurzstreckentarif nicht genutzt werden!)
(Im AVV bleibt die linienbezogene Kurzstrecke für die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen bestehen, ebenso die Kurzstreckenzonen Kreis Düren und Heinsberg.)Preisstufe 1 gilt für Fahrten innerhalb einer Stadt bzw. Gemeinde. Dabei gilt für die Städte Aachen, Bonn und Köln wegen des deutlich umfangreicheren ÖPNV-Angebots die Preisstufenvariante 1b, für alle anderen Städte/Gemeinden in AVV und VRS die Preisstufenvariante 1a.
Preisstufe 2 gilt für Fahrten über die Startkommune und deren Nachbarkommune hinaus in eine daran angrenzende Kommune (in der Regel gemäß der vorherigen Preisstufe 2 und 3 des alten AVV- und des alten VRS-Tarifs).
Preisstufe 3 gilt für das gesamte Tarifgebiet (ehemalige AVV- und VRS-Gebiete, jetzt: Rheinlandnetz).
Welche Preisstufe für Deine Fahrt anfällt, kannst Du Dir…
- über die VRS-Fahrplanauskunft anzeigen lassen:
Dafür gibst Du einfach Start und Ziel in der Online-Fahrplanauskunft ein und lässt Dir mögliche Verbindungen anzeigen. Neben den verschiedenen Fahrtmöglichkeiten bekommst Du auch die Information, mit welcher Ticket-Preisstufe Du Dein Ziel erreichen kannst.
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Bei den Verkehrsunternehmen im VRS sind alle Tickets aus den Ticketautomaten bereits entwertet und zur sofortigen Nutzung gedacht. Unentwertete Tickets kannst Du im Vorverkauf in den Vertriebsstellen der Verkehrsunternehmen erwerben.
Du erkennst aber stets an einem Aufdruck auf den Tickets, ob diese bereits entwertet und für den sofortigen Fahrtantritt zu nutzen sind. Oder, ob Du die Tickets gegebenenfalls an den Entwerter-Geräten an Haltestellen oder im Fahrzeug selbst entwerten musst.
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- Kurzstrecke: Einstieg plus vier Haltestellen (lokale Abweichungen möglich)
im VRS → 20 Minuten ab Entwertung gültig
im AVV → linienbezogene Kurzstrecke 10 Minuten; Kurzstreckenzone 40 Minuten gültig
- Preisstufe 1a/1b:
alle Städte/Gemeinden (außer Aachen, Köln und Bonn) = 1a
Aachen, Köln und Bonn = 1b
90 Minuten ab Entwertung gültig
- Preisstufe 2: ersetzt die vorherigen Preisstufen 2 und 3
gilt ab Startkommune über Nachbarkommune in angrenzende Kommune
180 Minuten ab Entwertung gültig
- Preisstufe 3: ersetzt die vorherigen Preisstufen 4 bis 7
gültig im kompletten Rheinlandnetz
360 Minuten ab Entwertung gültig
- Kurzstrecke: Einstieg plus vier Haltestellen (lokale Abweichungen möglich)
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Für alle Kund*innen, die nach dem Start des Rheinlandtarifs noch nicht entwertete Tickets des AVV‑ oder VRS‑Tarifs haben, gibt es eine einfache und kundenfreundliche Übergangsregelung:
- Nicht entwertete Tickets des AVV‑ und des VRS‑Tarifs können bis zu drei Jahre nach Start des Rheinlandtarifs (bis zum 31. Mai 2029) bei dem ausgebenden Verkehrsunternehmen (Kundenvertragspartner) umgetauscht werden – entweder wird der gezahlte Betrag komplett erstattet oder gegen Zahlung (oder Erstattung) des Differenzbetrags in ein Ticket des Rheinlandtarifs umgetauscht. Bei Mehrfahrtenkarten gilt dies anteilig für nicht entwertete Fahrten.
- Weiterhin werden bis zum 31. August 2026 Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs als Fahrausweis akzeptiert, wenn sie zum Zeitpunkt des Fahrtantritts gültig sind. Hier gilt es zu beachten, dass bei den Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs die Preisstufensystematik und Geltungslogik des jeweiligen AVV-Tarifs bzw. VRS-Tarifs weiter Anwendung findet und ausdrücklich nicht die Preisstufensystematik des Rheinlandtarifs.
Die Kontaktadressen der Verkehrsunternehmen findest Du hier:
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Neben den in NRW geltenden gesetzlichen Feiertagen werden Rosenmontag, Heiligabend und Silvester tariflich wie die gesetzlichen Feiertage behandelt. Damit gelten an diesen Tagen auch alle Erweiterungs- und Mitnahmeregelungen der Tickets im Rheinlandtarif.
Detaillierte Ticketbeschreibungen findest Du hier:
Fragen zu Online-Tickets und HandyTickets
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Im Online-Ticketshop kannst Du Deutschlandtickets, 24hTickets, und Monatstickets in allen Preisstufen online kaufen. Zudem gibt es dort auch saisonale Angebote, wie das KarnevalsTicket oder das CSD-Ticket.
Dein persönliches Ticket erhältst Du mit Abschluss der Online-Bestellung als Download und gleichzeitig auch per E-Mail. Je nachdem, welchen Mail-Account Du nutzt, solltest Du spätestens nach 5 Minuten Dein Ticket per E-Mail abrufen können.
Beachte bitte, dass Online-Tickets nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass, etc.) gültig sind.
Weitere Informationen findest Du hier:
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Der Online-Ticketshop wird stellvertretend für alle Verkehrsunternehmen im VRS von der Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) betrieben. Bei Problemen mit dem Kauf oder dem Versand von Online-Tickets wende Dich bitte direkt an die RSVG.
Die RSVG erreichest Du per E-Mail unter: onlineticket(at)rsvg.de oder telefonisch unter: Tel. 02241 4990
Weitere Informationen findest Du hier:
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Einzeltickets, 24hTickets und Monatstickets sowie Zuschläge für die Nutzung der 1. Wagenklasse, von Schnellbussen sowie zur Mitnahme von Fahrrädern kannst Du bargeldlos zum sofortigen Fahrtantritt per Handy kaufen.
Darüber hinaus gibt es saisonale Ticketangebote, wie das KarnevalsTicket und das CSD-Ticket als HandyTicket zu kaufen.
Vor dem Kauf des ersten HandyTickets musst Du Dich einmalig im HandyTicket-Portal der Kölner Verkehrs-Betriebe AG als HandyTicket-Kunde registrieren und die App auf Dein Handy laden.
Informationen hierzu findest Du unter:
Möchtest Du das System der SWB („easy.GO“) nutzen, dann wende Dich bitte an die Stadtwerke Bonn unter Telefon: 0228 711-1
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Wende Dich bei Fragen zum HandyTicket bitte per E-Mail direkt an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): handyticket(at)kvb.koeln
Für Fragen zur EasyGo-App der Stadtwerke Bonn wende Dich bitte telefonisch an: 0228 7111