JobTicket

Günstige Mobilität für Mitarbeiter*innen

Täglich rund um die Uhr im ganzen VRS fahren.

Erhältlich für Mitarbeiter, deren Arbeitgeber einen JobTicket-Vertrag mit einem VRS-Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat oder bei denen der Arbeitgeber als Mitglied eines Dachverbandes (z. B. IHK) einen JobTicket-Rahmenvertrag nutzen kann.

Ticketverkauf

  • Das JobTicket kann ausschließlich über den Arbeitgeber bezogen werden. Der Preis ist abhängig vom Standort des Unternehmens und der Zahl der Mitarbeiter.

  • Als HandyTicket nicht verfügbar.
  • Im Online-Verkauf nicht verfügbar.
  • Als Abonnement nicht verfügbar.

Es handelt sich nicht um das passende Ticket für Sie? Nur wenige Angaben und Sie erhalten Ihre persönliche Tarifempfehlung. Zum Ticketberater

Das JobTicket gibt es in zwei Modellen:

  • Für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern: Bestellung für alle ständig beschäftigten Mitarbeiter notwendig. Der Preis richtet sich nach dem Standort und der Mitarbeiterzahl des Unternehmens. In den Standortkategorien 2 und 3 kann der Einstieg ins JobTicket gleitend erfolgen; eine 100%-Abnahme für alle ständig beschäftigten Mitarbeiter ist hier erst nach spätestens drei Jahren erforderlich.
     
  • Für Unternehmen mit 2 bis 49 Mitarbeitern: Unternehmen muss Mitglied in einem Dachverband (z. B. IHK) sein, bei dem es einen JobTicket-Rahmenvertrag gibt. Die Mindestabnahme pro Unternehmen sind 2 JobTickets zu einem Festpreis.

Geltungsdauer und -bereich

Gilt täglich rund um die Uhr im gesamten VRS-JobTicket-Netz.

Mitnahmemöglichkeit

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren grundsätzlich kostenlos mit Bus und Bahn. Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre fahren zum günstigen Kindertarif.

  • Hunde können im VRS kostenlos mitgenommen werden, solange sie unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person stehen. Hunde, die Fahrgäste gefährden, müssen einen Maulkorb tragen. Tiere dürfen generell nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden.

  • JobTicket-Besitzer dürfen montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen (jeweils bis 3 Uhr des Folgetages) ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

  • JobTicket-Besitzer dürfen montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen (jeweils bis 3 Uhr des Folgetages) eine Person über 14 Jahre und bis zu drei Kinder (von 6 bis 14 Jahren) kostenlos mitnehmen. Die Kindermitnahme ist montags bis freitags nun auch schon ab 15 Uhr möglich!

Nutzbare Verkehrsmittel

Gilt in den folgenden Verkehrsmitteln im gesamten VRS-JobTicket-Netz.

  • Buslinien, Straßen-, Stadt- und U-Bahn-Linien
  • RegionalBahn- und RegionalExpress-Linien
    Nicht mit Tickets der Preisstufe "Kurzstrecke" nutzbar!
  • Schnellbuslinien
    Nicht mit Tickets der Preisstufe "Kurzstrecke" nutzbar! Schnellbuszuschlag erforderlich!
  • Hinweis: Das JobTicket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Werks-, Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis.

Mit dem Deutschlandticket unterwegs

Das Deutschlandticket kann als rabattiertes Jobticket angeboten werden. Dieses Jobticket kann von Mitarbeitenden genutzt werden, deren Arbeitgeber mit einem teilnehmenden Verkehrsunternehmen einen Vertrag über den Erwerb des Deutschland-Jobtickets abgeschlossen hat.

 

Das so genannte JobTicket-Fakultativmodell setzt einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent voraus. Zudem werden dann noch 5 Prozent Übergangszuschlag gewährt. Dann kostet das Jobticket den Nutzer maximal 34,30 Euro und den Arbeitgeber mindestens 12,25 Euro. Bei dem Fakultativmodell müssen mindestens zwei Arbeitnehmer*innen das Jobticket abnehmen.

 

Zusätzlich können Arbeitgeber mit einer Gesamtbelegschaft von mindestens 50 Personen (an ihren Standorten im VRS-Verbundraum!) Deutschlandtickets als Jobticket im so genannten JobTicket-Solidarmodell für alle ständig beschäftigten Mitarbeitenden (100 Prozent-Abnahme) abnehmen. Pro JobTicket muss der Arbeitgeber einen Betrag von 31,85 Euro zahlen.


Mehr Infos unter: Deutschlandticket

Weitere Informationen

Maßgeblich für die genauen Leistungen und Preise aller Tickets sind die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die Tarifbestimmungen des VRS: hier klicken!

Das JobTicket lässt sich über den Arbeitgeber auch auf angrenzende Gebiete anderer Verkehrsverbünde erweitern:

  • auf einzelne Teilgebiete im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für Mitarbeiter/innen mit Wohnsitz im Gebiet des Großen Grenzverkehrs.
     
  • auf das Gesamtgebiet des Aachener Verkehrsverbunds (AVV) - unabhängig vom Wohnort.

Das EinfachWeiterTicket NRW ermöglicht einzelne verbundübergreifende Fahrten in alle Tarifzonen innerhalb von NRW. Fahrgäste, die eine Zeitkarte oder ein verbundweites KombiTicket von einem der vier Verbundtarife in Nordrhein-Westfalen haben, kommen mit dem EinfachWeiterTicket NRW bequem und günstig durch ganz NRW.

 

Mehr unter: Einfach weiter NRW

Wenn sich Ihre Arbeitgeber*in mit mindestens 25 % (12,25 Euro monatlich) an den Kosten für jedes Deutschlandticket beteiligt, kostet das Deutschlandticket als JobTicket für Ihre Arbeitgeber*in nur 46,55 Euro pro Ticket monatlich. Für Sie als Arbeitnehmer*in kostet das Ticket dann nur maximal 34,30 Euro pro Monat. Noch günstiger wird es, wenn die Arbeitgeber*in einen höheren Zuschuss zahlt. Bei diesem, so genannten Fakultativmodell müssen mindestens zwei Arbeitnehmer*innen das Jobticket abnehmen.

Mehr Infos unter: Deutschlandticket

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