Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die im PlayStore (Android) und AppStore (Apple) veröffentlichten Apps der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3, 4 BITV NRW, die auf der Grundlage von § 10e BGG NRW erlassen wurde.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 29.04.2025 bis 05.05.2025 durchgeführten Bewertung durch einen externen Dienstleister (BITV-Test).
Aufgrund der selbst vorgenommenen Überprüfung sind die Apps mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir sind bemüht, die Barrierefreiheit unserer Apps weiter zu verbessern. Wir bitten Dich um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Apps eingegriffen werden muss. Nachstehend kannst Du einen Auszug der nicht barrierefreien Inhalte entnehmen:
- Textalternativen für Videos und Grafiken sind teilweise nicht vorhanden.
- Tabellen sind teilweise nicht ausgiebig ausgezeichnet.
- Die Navigation innerhalb von Kartendarstellungen ist eingeschränkt.
- Ein paar wenige Texte haben keinen ausreichenden Kontrast.
- Bei diversen Formularen:
- Die automatische Vervollständigung der Haltestellen kann nicht mit der Tastatur navigiert werden, eine Auswahl ist daher nicht möglich.
- Es fehlen einige beschreibende Label und Bezeichnungen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19.05.2024 erstellt und zuletzt am 19.05.2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern
Du möchtest uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Dein Feedback sowie alle weiteren Informationen stehen Dir unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter den folgenden Links zur Verfügung: Barriere melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhältst Du unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Direkt kontaktieren kannst Du die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.