Pressemeldung des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW:
Düsseldorf, 11. März 2021. Das Tragen einen Mund- und Nasenschutzes ist für die allermeisten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer eine Selbstverständlichkeit. Das ist das Ergebnis der aktuellen Kontroll-Auswertung des Kompetenzcenter Sicherheit NRW (KCS).
Die Zahlen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, der DB Sicherheit und der DB Station&Service an 43 Bahnhöfen belegen: Wurden im Januar noch 929 Maskenverstöße in den Bahnhöfen und auf den Bahnsteigen zur Anzeige gebracht, waren es im Februar nur 398. Ein ähnliches Bild ergab sich in den Zügen. Nur in wenigen Fällen führten Maskenverstöße tatsächlich zu einer Anzeige, weil sich die allermeisten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer an die seit dem 25. Januar geltenden Corona-Regeln halten und medizinische Masken (OP-Masken und Masken der Standards KN95/N95 und FFP2) tragen.
Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Ich freue mich, dass die Fahrgäste achtsam miteinander umgehen, Rücksicht nehmen und die medizinischen Masken tragen. Herzlichen Dank an alle, die in den Zügen, im Bahnhof und an den Bahnsteigen wichtige Arbeit leisten und mit Kontrollen weiterhin für das Tragen der Maske sensibilisieren.“
Auch in Zukunft wird die Maskenpflicht regelmäßig in Bahnhöfen, Bahnsteigen und in Zügen kontrolliert. Dafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss zunächst bis Ende Juni 2021 15 Millionen Euro Landesmittel für zusätzliches Personal bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen und DB Station&Service bewilligt.
Kontrolle der Maskenpflicht erfolgt im Regelbetrieb
Bereits im vergangenen Jahr seit August hat es im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wiederholt Schwerpunktkontrollen gegeben, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht in überregionalen, regionalen oder lokalen Aktionen überprüft wurde. Im regulären Betrieb werden zudem regelmäßig Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht mit zusätzlichem Kontrollpersonal durchgeführt. Das NRW-Verkehrsministerium fördert den Einsatz des zusätzlichen Kontrollpersonals bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen zunächst bis Ende Juni 2021.
Wer in Nordrhein-Westfalen keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August 2020 mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Mit Erweiterung der Corona-Schutzverordnung vom 25. Januar 2021 gilt eine verschärfte Maskenpflicht (OP-Masken und Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2).
Aktuelle Informationen zum NRW-Nahverkehr in Corona-Zeiten finden Fahrgäste unter www.mobil.nrw/corona
Pressekontakt:
Ministerium für Verkehr des Landes NRW
Malte Schindler
Tel. 0211/3843-1019
E-Mail: malte.schindler@vm.nrw.de