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FAQs und Infomaterial für redaktionelle und nicht-kommerzielle Verwendung
FAQ - Häufige Fragen und Antworten
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Der neue Rheinlandtarif gilt grundsätzlich ab 01. Juni 2026 und löst damit den bisherigen AVV-Tarif und den bisherigen VRS-Tarif ab.
Die Schülertickets werden zum 01. August 2026 angepasst, die Jobtickets zum 01. Januar 2027.
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Für Kund*innen ist die neue Tarifwelt übersichtlicher, intuitiver verstehbar und von Oberberg bis Aachen gültig.
Seltenfahrer*innen profitieren von der Einfachheit des Angebots:
nur drei Preisstufen plus Kurzstrecke, übersichtliches Ticketangebot, klare GültigkeitenZudem unterstützt das Tarifsystem mit seinen drei Säulen, bestehend aus Deutschlandticket, eezy.nrw und Rheinlandtarif, vor allem auch regelmäßige Nutzer*innen:
Mit dem Deutschlandticket kann man beliebig viele Fahrten im Monat unternehmen, dies sogar deutschlandweit.
Bei eezy.nrw wird die Fahrtstrecke transparent abgerechnet, und es wird dank der preislichen Deckelung nie teurer als ein Einzelticket (bzw. bei häufiger Nutzung pro Kalendermonat nie teurer als der Preis für das Deutschlandticket in Höhe von zurzeit 63 Euro/Monat).
Oder es greift der 24h-Preisdeckel in Höhe von 27,80 Euro.
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Im neuen Rheinlandtarif gibt es die Preisstufen 1, 2 und 3 sowie – zeitlich bis zum 31. Mai 2028 begrenzt – die Kurzstrecke.
Dabei gilt:
Im VRS bleibt die Kurzstrecke unverändert: Einstieg plus vier Haltestellen.
Im AVV bleibt die linienbezogene Kurzstrecke (für Stadt Aachen und StädteRegion Aachen) bestehen, ebenso die Kurzstreckenzonen (Kreis Düren und Heinsberg).
Preisstufe 1 gilt für Fahrten innerhalb einer Stadt bzw. Gemeinde.
Dabei gilt für die Städte Aachen, Bonn und Köln wegen des deutlich umfangreicheren ÖPNV-Angebots die Preisstufenvariante 1b, für alle anderen Städte/Gemeinden in AVV und VRS die Preisstufenvariante 1a.Preisstufe 2 gilt für Fahrten über die Startkommune und dessen Nachbarkommune hinaus in eine daran angrenzende Kommune (in der Regel gemäß der vorherigen Preisstufe 2 und 3 des alten AVV- und des alten VRS-Tarifs).
Preisstufe 3 gilt für das gesamte Tarifgebiet (ehemalige AVV- und VRS-Gebiete, jetzt: Rheinlandnetz).
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Hier ändert sich nichts.
Die Tickets des Rheinlandtarifs können online, am Automaten, in Vorverkaufsstellen, Kundencentern oder beim Fahrpersonal erworben werden. -
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Nein. Die Tickets des Rheinlandtarifs gehen ab dem 18. Mai 2026 in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen in den Verkauf, damit alle die Gelegenheit haben, sich vorab mit dem neuen Rheinlandtarif vertraut zu machen.
Ab dem 01. Juni 2026 wird der Rheinlandtarif in den Bussen und an den Automaten sowie im Handy- und Onlineticket erhältlich sein.
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Nein. Der Verkauf der Tickets des AVV-Tarifs und des VRS-Tarifs endet am 31. Mai 2026.
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Ab dem 01. Juni 2026 löst der neue Rheinlandtarif den bisherigen AVV‑ bzw. VRS‑Tarif in den Verbundgebieten des AVV und des VRS ab.
Für alle Kund*innen, die nach dem Start des Rheinlandtarifs noch nicht entwertete Tickets des AVV‑ oder VRS‑Tarifs haben, gibt es eine einfache und kundenfreundliche Übergangsregelung:
- Nicht entwertete Tickets des AVV‑ und des VRS‑Tarifs können bis zu drei Jahre nach Start des Rheinlandtarifs (bis zum 31. Mai 2029) bei dem ausgebenden Verkehrsunternehmen (Kundenvertragspartner) umgetauscht werden. Entweder wird der gezahlte Betrag komplett erstattet oder gegen Zahlung (oder Erstattung) des Differenzbetrags in ein Ticket des Rheinlandtarifs umgetauscht. Bei Mehrfahrtenkarten gilt dies anteilig für nicht entwertete Fahrten.
- Weiterhin werden bis zum 31. August 2026 Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs als Fahrausweis akzeptiert, wenn sie zum Zeitpunkt des Fahrtantritts gültig sind. Hier gilt es zu beachten, dass bei den Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs die Preisstufensystematik und Geltungslogik des jeweiligen AVV-Tarifs bzw. VRS-Tarifs weiter Anwendung findet und ausdrücklich nicht die Preisstufensystematik des Rheinlandtarifs.
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Die bestehenden Übergangstarife von AVV und VRS in angrenzende Nachbargebiete wurden in den Rheinlandtarif integriert und finden auch im neuen Tarif Anwendung.
Aber auch hier empfiehlt sich bei Fahrten innerhalb von NRW die Nutzung von eezy.nrw, das mit seiner landesweit gültigen Preisdeckel-Logik das attraktivste Angebot für Gelegenheitsfahrer*innen darstellt.
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Das Deutschlandticket. Für Vielfahrer*innen das günstigste und vor allem einfachste Ticket.
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Nichts. Nutzer*innen des Deutschlandtickets sind von der Tarifreform nicht direkt betroffen. Preis, Leistung und Nutzung des Deutschlandtickets bleiben unverändert. Es gelten ab 01. Juni 2026 die Tarifbestimmungen Rheinlandtarif.
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Nein. Wenn Sie ein Deutschlandticket haben, brauchen Sie nichts weiter tun.
Wenn Sie ein anderes VRS-Abo/AVV-Abo haben, wird sich Ihr Verkehrsunternehmen bei Ihnen melden und Ihnen ein entsprechendes Angebot für ein neues Abo machen. Sollte sich Ihr Verkehrsunternehmen nicht bis Ende April / Anfang Mai bei Ihnen gemeldet haben, fragen Sie zur Sicherheit noch einmal nach.
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Ja. Die Möglichkeit wird weiterhin in Form eines Zusatztickets für eine einfache Fahrt bestehen.
Die Preise eines Zusatztickets 1. Klasse:
- Preisstufe 1a (Stadt/Gemeinde): 2,00 Euro
- Preisstufe 1b (Aachen, Bonn, Köln): 2,00 Euro
- Preisstufe 2 (Städte/Gemeinden in der Umgebung): 3,00 Euro
- Preisstufe 3 (gesamtes AVV-/VRS-Netz): 7,00 Euro
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Beim Rheinlandtarif werden nur Zusatztickets 1. Klasse als Einzeltickets angeboten. Es besteht aber die Möglichkeit, ein NRW-Upgrade Monat (Abo) als Ergänzung zu einer Zeitkarte des Rheinlandtarifs oder dem Deutschlandticket zum monatlichen Bezugspreis von aktuell 84,60 Euro zu kaufen.
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Ja. Das neue Fahrradticket im Rheinlandtarif heißt “24hTicket Fahrrad” und gilt für ein Fahrrad pauschal für 24 Stunden im gesamten Tarifraum des Rheinlandnetzes. In diesem Zeitraum kann es für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Es kostet pauschal 4,50 Euro.
Alternativ kann auch ein Fahrradticket über eezy.nrw gebucht werden zum Preis von 3,00 Euro/Fahrt.
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Ja, zum 01. August 2026 geht das neue Schülerticket Rheinlandtarif an den Start.
Dieses gilt ausschließlich im Rheinlandnetz (ehemaliges AVV- und VRS-Netz).
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Ja. Es wird neben dem “Deutschlandticket sozial” auch weiterhin regionale Sozialticket-Angebote geben.
Die Besonderheit ist: Die jeweiligen Sozialtickets werden weiterhin entweder innerhalb des VRS-Verbundgebiets oder innerhalb des AVV-Verbundgebiets gelten.
Sozialtickets im Rheinlandtarif (Preistabelle 01.06.2026)
Erklärvideo zum Rheinlandtarif
Mehr erfahrenDownloads
Infomaterialien zum Downloaden
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Kundenbroschüre "Sozialtickets im Rheinlandtarif"
gültig im VRS-Verbundraum
Logo, Keyvisual und Grafiken
Tarifbestimmungen Rheinlandtarif
Symbolbilder Rheinlandtarif
Presseinformationen zum Rheinlandtarif
- Presseinformation vom 19. Dezember 2025:
Das ändert sich zum Jahreswechsel für die Fahrgäste im VRS
- Presseinformation vom 12. Dezember 2025:
Historischer Beschluss. Verbundtarife von AVV und VRS verschmelzen zum 01. Juni 2026
- Presseinformation vom 15. April 2025:
Bilanz-Pressegespräch
- Presseinformation vom 30. September 2024:
AVV und VRS bereiten Tarifreform für das Rheinland vor