Deutschlandticket sozial im VRS ab 01. Januar 2024 gültig

Deutschlandticket sozial im VRS ab 01. Januar 2024 gültig

Berechtigte können das vergünstigte Ticket bei Nachweis der Berechtigung spätestens ab Mitte November bei den Verkehrsunternehmen bestellen

Köln, 19. Oktober 2023. Ab dem 01. Januar 2024 werden die im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen ein preisgünstiges Ticket für jene Fahrgäste anbieten, die einen gültigen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis haben. Das Deutschlandticket sozial kostet 39 Euro pro Monat und ist als Abonnement erhältlich. Sein*e Inhaber*in kann mit dem Deutschlandticket sozial deutschlandweit alle Verkehrsmittel des Nahverkehrs (U-, Straßen- und Stadtbahnen, Busse sowie Regionalexpress- und Regionalbahn-Linien und S-Bahnen der 2. Klasse) nutzen. Das Deutschlandticket sozial gilt, wie das reguläre Deutschlandticket auch, nicht im Fernverkehr.

VRS-Geschäftsführer Michael Vogel: „Das Deutschlandticket sozial verbindet die Vorteile des Deutschlandtickets für Jedermann mit denen der attraktiven Ticketlösungen, die die Berechtigten bereits seit vielen Jahren aus dem Verbundtarif kennen: Zu einem sehr günstigen Preis von 39 Euro monatlich können sie ab dem 01. Januar 2024 deutschlandweit den Nahverkehr nutzen. Das bietet die Chance, die Teilhabe sozial schwacher Personen am Nahverkehr zu stärken.“

Zum Bezug des Deutschlandticket sozial berechtigt sind Empfänger*innen von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie von Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Berechtigte können das Deutschlandticket sozial spätestens ab Mitte November bei ihrem Verkehrsunternehmen vor Ort bestellen. Hierfür wird ein gültiger Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, Bonn-Ausweis, MobilPass) für den Start des Abos benötigt. Wichtig: Dieser muss direkt bei der Bestellung vorgelegt/eingereicht werden. Zudem muss der/die Ticket-Inhaber*in den Wohnsitz im VRS-Gebiet haben. Das Deutschlandticket sozial wird nur für den Zeitraum ausgestellt, in dem der Berechtigungsnachweis gültig ist. Es ist ein persönliches (nicht übertragbares) Ticket und ausschließlich als Abo per Chipkarte erhältlich. Die Mitnahme von Personen oder einem Fahrrad ist nicht möglich. Zuschläge zur Nutzung von Anrufsammeltaxis, On-Demand-Verkehren etc. sind zusätzlich zu entrichten. Das Deutschlandticket sozial kann monatlich gekündigt werden. Hierfür muss die Kündigung bis zum 10. des Monats vorliegen.

Berechtigte können das vergünstigte Ticket bei Nachweis der Berechtigung spätestens ab Mitte November bei den Verkehrsunternehmen bestellen