19. Mai 2025

Mitnahme von E-Tretrollern im REVG-Linienbus wieder erlaubt

Die REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH erlaubt ihren Fahrgästen ab sofort wieder die Mitnahme von E-Tretrollern in den Linienbussen.
Am Straßenrand parkende E-Tretroller © Zukunftsnetz Mobilität NRW / Smilla Dankert

Rhein-Erft-Kreis – Die REVG hebt das seit 1. März 2024 geltende Verbot der Mitnahme von E-Tretrollern (auch bekannt als E-Scooter) in ihren Bussen auf. Grundlage für das Verbot waren Sicherheitsbedenken aufgrund von Vorfällen im In- und Ausland, bei denen Fahrzeugbatterien in Brand geraten waren.

Das Verbot erfolgte auf Grundlage einer Sicherheitsempfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Seitdem kam es bei Verkehrsunternehmen, die das Verbot nicht ausgesprochen haben zu keinen berichtenswerten gefährlichen Situationen für Fahrgäste und Fahrpersonal. Daher lässt die REVG die Mitnahme im Sinne der Fahrgäste wieder zu. „Die Sicherheit aller Fahrgäste und Mitarbeitenden hat für uns oberste Priorität. Dennoch kann im Linienbus im Brandfall schneller reagiert werden als in unterirdisch fahrenden Bahnen“, argumentiert Verkehrsleiter Carsten Bußjaeger. „Wir reagieren daher auf die Wünsche unserer Fahrgäste und nehmen die E-Tretroller ab sofort wieder mit.“

E-Tretroller sind tariflich den E-Bikes gleichgestellt. Für die Mitnahme ist ein Fahrradticket erforderlich. Wird der Roller zusammengeklappt transportiert, gilt er als Handgepäck und kann im Bus kostenlos mitgenommen werden. 

E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, die zur Beförderung zugelassen sind, entsprechen in der Regel höheren Sicherheitsstandards und sind auch weiterhin für die Mitnahme zugelassen.

Mehr Infos unter: REVG - Pressemeldung