Köln. Um die Nutzung für die Fahrgäste zu verbessern und kommende gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, haben der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und go.Rheinland in den vergangenen Monaten ihre Websites und die VRS-App überarbeitet. Auch die neuen Fahrkartenautomaten, die go.Rheinland derzeit in seinem Verbandsgebiet aufstellen lässt, entsprechen nun den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das am 28. Juni in Kraft tritt.
Mit dem neuen Gesetz werden Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, verpflichtet, ihre Angebote den internationalen Barrierefreiheitsstandards anzupassen und diese somit für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Für alle Fahrgäste, die besonders barrierearm oder sogar barrierefrei aufbereitete Informationen benötigen, bieten die digitalen Angebote von VRS und go.Rheinland nun ausreichende Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund, skalierbare Schriftgrößen und Inhalte, Alternativtexte für Bilder und Videos sowie die Möglichkeit, alle Inhalte und Funktionen per Tastatur zu navigieren. Zudem sind die Angebote mit Unterstützungstechnologien, wie z. B. Screenreadern oder Sprachsteuerung, nutzbar.
Darüber hinaus haben die Websites neue Auswahlmöglichkeiten für Mehrsprachigkeit (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) und für die Umstellung auf einfache Sprache erhalten.
Inhalte, bei denen die Barrierefreiheit nicht durchgängig hergestellt werden kann (etwa für diverse Karten und das Haltestelleninformationssystem) sind in den aktualisierten Barrierefreiheitserklärungen ausführlich dokumentiert: hier für den VRS und hier für go.Rheinland.