FAQs zu allgemeinen Themen

Häufige Fragen und ihre Antworten

Fragen zur Organisation VRS...

Als Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) haben sich die Städte Köln, Bonn, Leverkusen, Monheim sowie die Landkreise Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Kreis Euskirchen zusammengeschlossen und agieren als Dachverband für die Verkehrsunternehmen im VRS-Gebiet.

Die Aufgabe der VRS GmbH ist unter anderem die Anpassung und Weiterentwicklung des Verbundtarifs, um einheitliche Tickets und Preise sowie aufeinander abgestimmte Fahrpläne für die Fahrgäste zur Verfügung zu stellen. Gemeinsame Informations- und Serviceleistungen sowie Kampagnen sind weitere Tätigkeitsfelder.

Mehr Informationen finden Sie hier: VRS-Organisation

Fragen zum VRS-Tarif...

Der VRS-Tarifraum ist unterteilt in einzelne Tarifgebiete. Ein Tarifgebiet entspricht dabei jeweils einer Stadt oder Gemeinde. Für Fahrten innerhalb einer Stadt oder Gemeinde benötigen Sie ein Ticket der Preisstufe 1a (bzw. Preisstufe 1b für Köln oder Bonn). Je mehr Städte und Gemeinden Sie auf Ihrer Fahrt durchqueren, desto höher ist die dafür notwendige Preisstufe.

Zusätzlich zu den gemeindebasierten Preisstufen gibt es für kurze Fahrten den Kurzstreckentarif. Damit kann man bis zu vier Stationen weit fahren (RE, RB, S-Bahn und Schnellbusse dürfen allerdings mit dem Kurzstreckentarif nicht genutzt werden!).

Welche Preisstufe für Ihre gewünschte Fahrt anfällt, können Sie sich

  • entweder über die VRS-Fahrplanauskunft ausweisen lassen:
    Dafür geben Sie einfach Start und Ziel in der Online-Fahrplanauskunft ein und lassen sich mögliche Fahrplanverbindungen anzeigen. Neben den verschiedenen Fahrtmöglichkeiten erhalten Sie auch die Information, mit welcher Ticket-Preisstufe Sie Ihr Ziel erreichen können.
     
  • Oder Sie lassen sich über den VRS-Ticketberater die günstigsten Ticketangebote für Ihre gewünschte Start-/Zielverbindung anzeigen.

Bei den Verkehrsunternehmen im VRS sind alle Tickets aus den Ticketautomaten - mit Ausnahme von 4erTickets - bereits entwertet und zur sofortigen Nutzung gedacht. Unentwertete Tickets können im Vorverkauf in den Vertriebsstellen der Verkehrsunternehmen erworben werden.

Sie erkennen aber stets an einem Aufdruck auf den Tickets, ob diese bereits entwertet und für den sofortigen Fahrtantritt zu nutzen sind. Oder, ob Sie die Tickets gegebenenfalls an den Entwerter-Geräten an Haltestellen oder im Fahrzeug selbst entwerten müssen.

Einzel- und 4erTickets können ab der Entwertung nur eine begrenzte Zeit genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer ist abhängig von der Preisstufe.

  • Einzel- und 4erTickets der Kurzstrecke gelten: 20 Minuten
  • Einzel- und 4erTickets der Preisstufe 1a/1b gelten: 90 Minuten
  • Einzel- und 4erTickets der Preisstufe 2a/2b gelten: 120 Minuten
  • Einzel- und 4erTickets der Preisstufe 3 und 4 gelten: 180 Minuten
  • Einzel- und 4erTickets der Preisstufe 5 gelten: 360 Minuten

Innerhalb dieser Zeiten kann die Fahrt unterbrochen und - wenn nötig - das Verkehrsmittel gewechselt werden. Umwege, Rund- oder Rückfahrten sind jedoch nicht erlaubt.

EinzelTickets, 4erTickets, 24StundenTickets und AnschlussTickets im Vorverkauf sind immer nur bis zur nächsten Preisanpassung des entsprechenden Tickets gültig. Ändert sich der Preis des Tickets, verlieren alte Tickets nach einer Übergangszeit ihre Gültigkeit. In dieser Übergangszeit können Sie natürlich Ihre alten Tickets noch nutzen.

Noch nicht entwertete EinzelTickets, 4erTickets, 24StundenTickets und AnschlussTickets mit der Gültigkeit 01.01.2023 können Sie bis zum 30. September 2023 nutzen. Haben Sie die Tickets bis dahin nicht genutzt, können Sie diese noch drei Jahre lang bei Ihrem Verkehrsunternehmen umtauschen. Dabei ist dann nur noch der jeweilige Differenzbetrag zu dem dann aktuellen Preis entrichten.

Die Kontaktadressen der Verkehrsunternehmen finden Sie hier: Verkehrsunternehmen im VRS

Neben den in NRW geltenden gesetzlichen Feiertagen werden Rosenmontag, Heiligabend und Silvester tariflich wie die gesetzlichen Feiertage behandelt. Damit gelten an diesen Tagen auch alle Erweiterungs- und Mitnahmeregelungen der VRS-AboTickets.

Die besonderen Erweiterungs- und Mitnahmeregelungen der VRS-Abos finden Sie hier: Ticketsortiment

Fragen zum Ticketvertrieb...

Das gesamte VRS-Ticketsortiment erhalten Sie bei den Verkehrsunternehmen im VRS-Gebiet.

Der Vertrieb erfolgt über stationäre oder mobile Ticketautomaten an Haltestellen oder in den Fahrzeugen sowie über viele örtliche Vorverkaufsstellen. Neben den Kundencentern der Verkehrsunternehmen verkaufen auch viele private Verkaufsstellen (z. B. Kioske, Lottoannahmestellen, etc.) VRS-Tickets. Private Verkaufsstellen, die VRS-Tickets verkaufen, haben in der Regel ein VRS-Logo oder ein Logo des örtlichen Verkehrsunternehmens gut sichtbar am Eingang aufgebracht.

Die Kontaktadressen der Verkehrsunternehmen finden Sie hier: Verkehrsunternehmen im VRS

Ein VRS-Ticket im Abonnement können Sie entweder persönlich in einem Kundencenter der Verkehrsunternehmen im VRS abschließen oder schriftlich bei einem der Verkehrsunternehmen bestellen.

Die VRS-Abos werden als elektronisches Ticket (eTicket) herausgegeben. Damit Sie dieses rechtzeitig zum 1. des jeweiligen Startmonats erhalten, sollten Sie den Antrag bis zum 10. des Vormonats eingereicht haben. Das eTicket wird Ihnen dann per Post zugestellt.

Abobestellscheine und Änderungs-/Kündigungsformulare zum Downloaden finden Sie hier: Abobestellscheine

Die Kontaktadressen der Verkehrsunternehmen finden Sie hier: Verkehrsunternehmen im VRS

Ihr Abo-Vertragspartner ist stets das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihr Abonnement abgeschlossen haben. Welches Unternehmen das ist, können Sie auf Ihrem Ticket sehen. Dort ist nämlich das Logo des jeweiligen Vertragsverkehrsunternehmens aufgebracht (z. B. KVB, DB, RSVG, etc.). Auf dem Ticket ist zwar auch das VRS-Logo abgebildet, jedoch stellt der VRS als Dachverband generell keine Tickets aus.

Für den Fall, dass das Logo Ihres Vertragsverkehrsunternehmens auf Ihrem Ticket fehlen sollte, können Sie auch auf Ihren Kontoauszügen nachsehen. Der Abobetrag wird monatlich von Ihrem Vertragsverkehrsunternehmen von Ihrem Konto eingezogen.

Übrigens hat der VRS keine Möglichkeit festzustellen, bei welchem Verkehrsunternehmen Sie Ihr Abonnement abgeschlossen haben. Denn die Kundendaten der Verkehrsunternehmen unterliegen dem Datenschutz. Als Dachverband hat der VRS keinen Zugriff auf diese persönlichen Kundendaten.

Ticket-Abonnements können Sie mit den folgenden Formularen bei den Verkehrsunternehmen abschließen: Abonnements

Das SchülerTicket ist nicht im freien Verkauf erhältlich. Das SchülerTicket steht nur für Schüler zur Verfügung, an deren Schule die Einführung des SchülerTickets durch den Schulträger beschlossen wurde. Die Bestellung der SchülerTickets wird von der Schule zentral für alle Schülerinnen und Schüler koordiniert.

Wenden Sie sich deshalb bitte direkt an das Sekretariat der betreffende Schule, dort hilft man Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen zum SchülerTicket finden Sie hier: SchülerTicket

Das JobTicket ist nicht im freien Verkauf erhältlich und kann nur über die Firma - soweit der Arbeitgeber einen Jobticketvertrag hat - bezogen werden. Auch bei Fragen zu Änderungen und Kündigung des JobTickets ist Ihr Arbeitgeber (Personalabteilung) Ihr direkter Ansprechpartner.

Mehr Informationen zum JobTicket finden Sie unter: JobTicket

Wenn Sie ihr eTicket verloren haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihr Abonnement abgeschlossen haben.

Welches Unternehmen das ist, können Sie zum Beispiel auf Ihrem Ticket sehen. Dort ist nämlich das Logo des jeweiligen Vertragsverkehrsunternehmens aufgebracht (z. B. KVB, DB, RSVG, etc.). Auf dem Ticket ist zwar auch das VRS-Logo abgebildet, jedoch stellt der VRS als Dachverband generell keine Tickets aus.

Für den Fall, dass das Logo Ihres Vertragsverkehrsunternehmens auf Ihrem Ticket fehlen sollte oder Sie nicht nachsehen können, weil Sie Ihr Ticket verloren haben, können Sie auch auf Ihren Kontoauszügen nachsehen. Der Abobetrag wird monatlich von Ihrem Vertragsverkehrsunternehmen von Ihrem Konto eingezogen.

Übrigens hat der VRS keine Möglichkeit festzustellen, bei welchem Verkehrsunternehmen Sie Ihr Abonnement abgeschlossen haben. Denn die Kundendaten der Verkehrsunternehmen unterliegen dem Datenschutz. Als Dachverband hat der VRS keinen Zugriff auf diese persönlichen Kundendaten.

Die Kontaktadressen der Verkehrsunternehmen finden Sie hier: Verkehrsunternehmen im VRS

Im VRS-Ticketshop können Sie TagesTickets, Wochen-, Formel9- und MonatsTickets in allen Preisstufen online kaufen. Ihr persönliches Ticket erhalten Sie mit Abschluss der Online-Bestellung als Download und gleichzeitig auch per E-Mail. Je nachdem, welchen Mail-Account Sie nutzen, sollten Sie spätestens nach 5 Minuten Ihr Ticket per E-Mail abrufen können.

Beachten Sie, dass Online-Tickets nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass, etc.) gültig sind.

Weitere Informationen finden Sie hier: VRS-Ticketshop

Der VRS-Ticketshop wird stellvertretend für alle Verkehrsunternehmen im VRS von der Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) betrieben. Bei Problemen mit dem Kauf oder dem Versand von Online-Tickets wenden Sie sich bitte direkt an die RSVG.

Die RSVG erreichen Sie per E-Mail unter: post(at)rsvg.de oder telefonisch unter: Tel. 02241 4990

Weitere Informationen finden Sie hier: VRS-Ticketshop

Einzel-, TagesTickets, Wochen-, Monats- und Formel9Tickets sowie Zuschläge für die Nutzung der 1. Wagenklasse, von Schnellbussen und zur Mitnahme von Fahrrädern und das pauschale VRS-AnschlussTicket können Sie bargeldlos zum sofortigen Fahrtantritt per Handy kaufen.

Die HandyTickets sind gegenüber den normalen Papiertickets des VRS-Ticketsortiments um mindestens 5 % rabattiert. EinzelTicket sind sogar 10 % günstiger, siehe: HandyTicket-Preisliste 

Darüber hinaus gibt es saisonale Ticketangebote, wie das AbsolventenTicket, das KarnevalsTicket und das CSD-Ticket als HandyTicket zu kaufen.

Vor dem Kauf des ersten HandyTickets müssen Sie sich einmalig im HandyTicket-Portal der Kölner Verkehrs-Betriebe AG als HandyTicket-Kunde registrieren und die HandyTicket-App auf Ihr Handy laden.

Informationen hierzu finden Sie unter: HandyTickets

Möchten Sie das System der SWB („easy.GO“) nutzen, wenden Sie sich dafür an die Stadtwerke Bonn unter Telefon: 0228 711-1

Wenden Sie sich bei Fragen zum „HandyTicket“ per E-Mail direkt an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): handyticket(at)kvb-koeln.de

Für Fragen zur EasyGo-App der Stadtwerke Bonn wenden Sie sich bitte telefonisch an: 0228 7111

Fragen zum Linienbetrieb...

Eine Fahrplanauskunft für Ihre gewünschte Verbindung erhalten Sie auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Fahrplanauskunft“: Online-Fahrplan

Mobile Fahrplanauskünfte erhalten Sie über die VRS-App, die es für iPhone und Android gibt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: VRS-Apps

Telefonische Fahrplanauskünfte erhalten Sie landesweit unter der Telefonnummer: 01806 50 40 30 (Festnetz 20 ct/Anruf, Mobil max. 60 ct/Anruf). Alternativ können Sie telefonisch auch den kostenfreien „sprechenden Fahrplan“ unter der Rufnummer 0800 350 40 30 nutzen.

Die Verkehrsunternehmen sind bemüht, dass Busse und Bahnen pünktlich abfahren und Sie sicher ans Ziel bringen. Sollte Ihr gewünschtes Verkehrsmittel jedoch einmal mehr als 20 Minuten zu spät abfahren und es keine Fahr-Alternative mit Bus und Bahn geben, dann können Sie die NRW-weite „Mobilitätsgarantie“ in Anspruch nehmen.

Im Rahmen der Mobilitätsgarantie können Sie ein Taxi oder einen zuschlagspflichtigen Fernverkehrszug als Alternative nutzen. Die hierfür anfallenden Kosten werden Ihnen bis zu einer bestimmten Höhe von dem Verkehrsunternehmen, das für den Ausfall oder für die Verspätung verantwortlich ist, erstattet. Hierzu müssen Sie lediglich ein Erstattungsformular ausfüllen und dieses zusammen mit den jeweiligen Belegen und Quittungen Ihrer Kostenaufwendungen an das verantwortliche Verkehrsunternehmen senden. In der Regel bekommen Sie Ihre Aufwendungen innerhalb von ca. 2 - 3 Wochen auf Ihr Konto erstattet.

Die Mobilitätsgarantie können Sie allerdings nicht in Fällen von Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen nutzen.

Mehr Informationen und Erstattungsanträge finden Sie hier: Mobilitätsgarantie

Mit VRS-Tickets können Sie alle regionalen Nahverkehrsmittel nutzen, die im VRS-Netz verkehren. Dazu gehören die S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse sowie die Nahverkehrszüge (RegionalExpress-Züge und Regionalbahnen).

Die Fahrzeuge des Nahverkehrs erkennen Sie auch an dem VRS-Logo auf dem Fahrzeug.

Fragen zur Mitnahme von...

Zur Mitnahme von Fahrrädern ist im VRS zusätzlich zum eigenen Ticket ein gesondertes FahrradTicket zu lösen. Sie benötigen pro Fahrt (unabhängig von der zurückgelegten Strecke) ein EinzelTicket der Preisstufe 1b oder 2a. Diese sind an den Ticketautomaten durch ein Fahrradsymbol gekennzeichnet.

Bitte beachten Sie, dass für die Fahrradmitnahme folgende Regeln gelten: Im VRS werden Fahrräder grundsätzlich jederzeit befördert, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt:

a) Im Bus dürfen Fahrräder nur auf dem gekennzeichneten Platz für Kinderwagen abgestellt werden.
b) In Bahnen und Zügen werden die Fahrräder nur in den dafür mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Stauräumen und im Einstiegsbereich befördert.
Sind die vorgesehenen Rad-Stellplätze eines Fahrzeugs besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen.

Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrern.

Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.

Weitere Informationen zur Fahrradmitnahme finden Sie unter: Fahrradmitnahme im VRS

Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren im VRS kostenlos. Kinder ab 6 Jahre bis einschließlich 14 Jahre fahren zum günstigen Kindertarif (Einzel- und 4erTickets Kinder).

Hunde können im VRS kostenlos mitgenommen werden.

Für die Mitnahme von Hunden ist jedoch Folgendes zu beachten: Die Sicherheit und Ordnung des Betriebes darf nicht gefährdet, andere Fahrgäste dürfen nicht belästigt werden. Hunde müssen kurz angeleint werden und dürfen keine Sitzplätze in Anspruch nehmen.

In den Verkehrsmitteln des sogenannten Bedarfsverkehrs (z. B. AST - Anruf-Sammel-Taxi) dürfen Hunde jedoch nicht mitgenommen werden, da für diese Verkehre in der Regel Taxen zum Einsatz kommen und eine Mitnahme von Hunden dort aus Platzgründen und in Rücksicht auf andere Fahrgäste nicht möglich ist. Eine Ausnahme sind Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten; diese sind aufgrund der Notwendigkeit immer zur Beförderung zugelassen.